
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Mediation im (Jugend-) Strafverfahren, auch außergerichtliche Konfliktschlichtung genannt. Er ist im §46a StGB gesetzlich verankert. Weitere Regelungen finden sich im Jugendgerichtsgesetz und der Strafprozessordnung. Betroffene von Straftaten haben im Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, mit Hilfe einer Vermittlerin eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. Voraussetzung für den Täter-Opfer-Ausgleich ist, dass sich beide Parteien freiwillig zu dem Verfahren entschlossen haben.
In getrennten Vorgesprächen informiert die Vermittlerin über das Verfahren und die Möglichkeiten der Konfliktschlichtung. In einem oder mehreren gemeinsamen Gesprächen suchen die Beteiligten eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel und Gewinn bringend ist. Die getroffene Vereinbarung wird durch die Vermittlerin überprüft.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Flyer.
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Perspektiven für junge Menschen und Familien
TOA-Täter-Opfer-Ausgleich
Theresienstraße 17
90762 Fürth
Durchführung: Birgit Dobrawa
Phone: (0911) 239566-99
E-Mail: b.dobrawa@kinderarcheggmbh.de