
Der Erziehungsbeistand stellt eine Form der aufsuchenden ambulanten Hilfe für Kinder und Jugendliche dar, die lt. § 30 KJHG unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen unterstützt. Unter Einhaltung des Lebensbezuges zur Familie wird Verselbständigung gefördert.
Die Erziehungsbeistandsschaft wirkt bei
Ziel ist es, sozial-emotionale Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen und deren Familien aufzubauen und zu stärken sowie Lern- und Entwicklungschancen zu verbessern. Die Position der Eltern wird gestärkt. Dabei wird ein Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihren Familie angestrebt.
Die Kinder, Jugendlichen und deren Familien werden über einen längerfristigen Zeitraum begleitet, in dem sich eine Beziehung gegenseitigen Vertrauens aufbauen kann. Die Erziehungsbeistandschaft arbeitet familienaufsuchend.
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